Wenn es dem Willen einer Gruppe von Abgeordneten nach geht, soll das Grundgesetz geändert werden, damit Kinder von Geburt an auch ein Wahlrecht haben. Nein, der Säugling soll dann nicht direkt vom Mutterleib aus zur Wahlurne eilen! Vorerst sollen die Eltern im Namen und Sinne des Kindes wählen. Wer also fünf Kinder hat, der darf 6 Wahlzettel mit Kreuzen versehen. Geklärt ist bei dem Entwurf allerdings noch nicht, ob der Vater oder die Mutter diese Kinderstimmen abgegen darf, auch ist noch unklar, ab wann das Kind selbst wählen darf - wenn es laufen kann, wenn es einen Stift halten kann, wenn es das erste Wort verständlich gesprochen hat...
Jedenfalls ist dem Bericht in Zeit-Online zu entnehmen, dass diese Abgeordneten das ernst meinen. Es war doch gar noch nicht so heiß, diesen Sommer?!
http://www.zeit.de/online/2008/28/kinder-wahlrecht?from=rss